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Vermessungsbüro

M. Sc. Lisa Salzmann

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin

in Senftenberg

Über mich


Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin nehme ich als beliehener Freiberufler hoheitliche Aufgaben im Bereich des amtlichen Vermessungswesens wahr. Ich bin seit 2024 durch das Land Brandenburg zugelassen. Aufgrund meiner Ausbildung und Qualifikation bin ich auf dem Gebiet des Bauordnungsrechtes und des allgemeinen Grundstücksrechtes Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung Ihrer Bauvorhaben .

Leistungen

  • Teilung

    Eine Teilungsvermessung benötigen Sie, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft bzw. erworben, ein Teil eines Grundstücks eigenständig genutzt (z.B. um nur einen Teil des Grundstücks zu belasten) oder eine Erbschaft aufgeteilt werden soll. 

  • Amtlicher Lageplan

    Der Amtliche Lageplan  (Lageplan zum Bauantrag) stellt im Baugenehmigungsverfahren eine entscheidende Grundlage für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens hinsichtlich der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten dar.   Dieser enthält u.a. den aktuellen Katasterbestand, das geltende Planungsrecht, vorhandene Baulasten, Geländehöhen, Gebäudehöhen der unmittelbaren Nachbarschaft, die planungsrelevante Topographie (z.B. Gebäude, Straßen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Hydranten, Bäume usw.) sowie die Höhenlage des Grundstücks.  Der Planer erhält von uns einen Vorabzug des  ALPs und kann mit Ihnen gemeinsam die Lage und Höhe Ihres Bauvorhabens festlegen.  Es empfiehlt  sich, dass wir das  Projekt  Ihres Bauvorhabens  nachrichtlich in den Lageplan eintragen.

  • Absteckung

    Grobabsteckung:  

    Damit die Baugrube an der richtigen Stelle ausgehoben wird, werden vor Beginn der Aushubarbeiten die Eckpunkte des geplanten Gebäudes grob markiert (z.B. mit Holzpfählen). 


    Feinabsteckung:

    Die Feinabsteckung erfolgt durch Anzeige der Wände/ Achsen mit Nägeln auf ein entweder vom Bauunternehmer oder von uns errichtetes Schnurgerüst.


  • Straßenschlussvermessung

    Die Straßenschlussvermessung gehört zu den hoheitlichen Vermessungen (Katastervermessungen) und erfolgt in der Regel nach Fertigstellung einer Verkehrsanlage (Ortsumgehungen, Radwege, Kreisverkehre, Straßenverbreiterungen, etc.). Hierbei werden die Grenzen der durch die Verkehrsanlage in Anspruch genommenen Flächen neu vermessen bzw. festgestellt. Durch die Ausbaumaßnahmen veränderte bzw. zerstörte Grenzzeichen werden entsprechend dem Katasternachweis wiederhergestellt bzw. durch neue Grenzeichen ersetzt.

  • Gebäudeeinmessung

     Gebäudeeinmessungsbescheinigung nach §72(9) BbgBO:  

    14 Tage nach Baubeginn prüfen wir ob Ihr Gebäude lage- und höhenrichtig gebaut wird und fertigen die Einmessbescheinigung aus. Diese wird entsprechend der Brandenburgischen Bauordnung  gefordert und muss bei den Bauaufsichtsbehörden vorgelegt werden.


    Gebäudeeinmessung nach § 23 Abs. 2 BbgVermG:

    Die Gebäudeeinmessung nach § 23 Abs. 2 BbgVermG wird benötigt für die Eintragung Ihres fertigen Gebäudes in die Liegenschaftskarte und dient der Fortführung des Liegenschaftskatasters

Warum wir?

Sparen Sie Zeit

Die für Ihre Bauvorhaben benötigten Unterlagen erhalten Sie bei uns in kürzester Zeit.

Freundlicher Service

Unser Team gewährleistet reibungslose Abläufe, sodass Sie sich anderen Aufgaben widmen können.

Genau

Wenn es genau werden muss! Wir arbeiten mit modernen Geräten und Verfahren, satellitengestützt, terrestrisch und unter Wasser mit Echolot.

Bauen Sie Ihr Unternehmen aus

Mit uns als Kooperationspartner erschließen Sie sich durch fundierte Beratung und fachliche Begleitung Ihrer Vorhaben neue Geschäftsfelder.

KONTAKT

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Melden Sie sich telefonisch unter +49 3531 6508 0 bei uns
oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.

Anfahrt

Büro Finsterwalde:



ÖbVI Lisa Salzmann

Bahnhofstraße 4

03238 Finsterwalde

Büro Senftenberg (noch im Umbau):


ÖbVI Lisa Salzmann

Roßkaupe 10

01968 Senftenberg


Telefon:  03531 6508-0

www.oebvi-salzmann.de

E-Mail: info@oebvi-salzmann.de

Impressum

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin

M. Sc. Lisa Salzmann

Bahnhofstraße 4, 03238 Finsterwalde


Kontakt:

www.oebvisalzmann.de

oebvisalzmann@gmail.com

Telefon: 03531 6508-0


Zuständige Aufsichtsbehörde:

Landesbetrieb für Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB)

Robert-Havemann-Straße 4

15236 Frankfurt (Oder) 


Haftungsausschuss:


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Datenschutzerklärung:


Hinweise nach DSGVO

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Anbei darf ich Sie gem. Art. 13 DSGVO über die Weiterverarbeitung Ihrer Daten informieren.

Ihr Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten ist:

Jens Dosdall; Am Sandberg 7; 03238 Lichterfeld; Tel: 03531/5190018 ; E-Mail: mail@geodata-vermessung.de


Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:

Die Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gem. Art. 6 Nr. 1 Buchst. b) DSGVO ausschließlich zum Zweck der Erfüllung meiner Aufgaben im Rahmen der Kundenkontakte. 

Der von mir verfolgte Zweck der Datenverarbeitung ist die Erfüllung der Pflichten im Rahmen des erteilten Auftrages oder der älteren Geschäftskontakte ohne momentane Lieferungsausführungen. 

Die Verarbeitung Ihrer Aufträge oder das Erstellung von Angeboten ist die Nutzung Ihrer Daten erforderlich, da ich ansonsten den Geschäftsablauf nicht ordnungsgemäß betreiben könnte da hierzu auch die Kommunikation gehört.

Darüber hinaus ist die Datenverarbeitung nach Art. 6 Nr. 1 Buchst. f) DSGVO zur Wahrung meiner berechtigten Interessen oder der eines Dritten erforderlich. Meine berechtigten Interessen bestehen in Zusammenhang mit der Geltendmachung und Beitreibung der Forderung und abschließenden Rechnungslegung.


Datenkategorien und Datenherkunft:

Ich verarbeite nachfolgende Kategorien von Daten: 

Stammdaten, Kommunikationsdaten, Auftragsdaten, Angebotsdaten, Forderungsdaten.

Diese Daten werden mir von Ihnen übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.


Empfänger:

Ihre Daten werde ich ausschließlich im Rahmen des Geschäftsablaufes verarbeitet und

ggf. folgenden Kategorien von Empfängern, denen die geschäftsbezogenen Daten offenzulegen sein werden, übermitteln, sofern dies zur Erfüllung der Pflichten erforderlich ist: Behörden (z.B. Finanzbehörden)


Dauer der Speicherung:

Nach Abschluß und Zahlung meiner Rechnungen werde ich die nicht gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegenden Daten umgehend löschen. wobei die gesetzlichen Fristen zu beachten sind.


Rechte der betroffenen Person:

Gemäß Art. 15 Nr. 22 DSGVO stehen Ihnen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit.

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Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:

Sie haben gem. Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren,

wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.


Die Anschrift der für mein Einzelunternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde lautet: Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

 Dagmar Hartge

 Stahnsdorfer Damm 77

 14532 Kleinmachnow

 Telefon: 033203/356-0 Telefax: 033203/356-49

 E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de


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